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Der Entscheidung über die Versetzung oder Nichtversetzung am Ende der Klassenstufe 6 werden die Zeugnisnoten in den nachgenannten Unterrichtsfächern zu Grunde gelegt:
Ein Schüler ist nicht zu versetzen, wenn die Zeugnisnoten In allen anderen Fällen ist der Schüler zu versetzen.
in beiden Fächern der Fächergruppe I unter „ausreichend“ liegen oder
in einem Fach der Fächergruppe I sowie in drei Fächern der Fächergruppe II unter „ausreichend“ liegen und die Note in dem zweiten Fach der Fächergruppe I nicht mindestens „befriedigend“ lautet oder
in vier Fächern der Fächergruppe II unter „ausreichend“ liegen und nicht in einem Fach der Fächergruppe I mindestens „befriedigend“ und in dem anderen Fach der Fächergruppe I mindestens „ausreichend“ lauten oder
in fünf Fächern der Fächergruppe II unter „ausreichend“ liegen und nicht in einem Fach der Fächergruppe I mindestens „gut“ und in dem anderen Fach der Fächergruppe I mindestens „befriedigend“ lauten oder
in sechs oder mehr Fächern der Fächergruppe II unter „ausreichend“ liegen.