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Das Krebsregister Saarland ist befugt, die den Landeskrebsregistern im Rahmen der Krebsfrüherkennungsrichtlinie: Datenfluss Evaluation Mammographie-Screening vom 21. Januar 2010 (BAnz. Nr. 11 Seite 212) übertragenen Aufgaben im Rahmen des Screening-Programms wahrzunehmen.
Zur Bereitstellung von Basisinformationen zur Ergebnisbewertung übermittelt das Krebsregister Saarland in regelmäßigen Abständen zur Bestimmung Daten in anonymisierter und aggregierter Form an das zuständige Referenzzentrum.
der Sterblichkeit an Brustkrebs (Mortalität) in der Zielbevölkerung,
Brustkrebsneuerkrankungsrate (Inzidenz) in der Zielbevölkerung und
Stadienverteilung der Mammakarzinome in der Zielbevölkerung
Zur Identifikation der Intervallkarzinome sowie des Anteils der davon falsch-negativen Diagnosen und zur Evaluation der durch das Screening-Programm angestrebten Senkung der Brustkrebsmortalität wird in der Vertrauensstelle ein jährlicher pseudonymisierter Abgleich der im Krebsregister Saarland gespeicherten Brustkrebserkrankungen mit den Daten der Teilnehmerinnen am Screening durchgeführt.
Zur Durchführung des regelmäßigen pseudonymisierten Abgleichs erhält die Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland von der Zentralen Stelle die dort bereits bei der Einladung für alle Frauen gebildeten Kontrollnummern. Die Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland und die Zentrale Stelle treffen eine Vereinbarung über das zur Generierung von Kontrollnummern zur Durchführung des Abgleichs von beiden zu nutzende Programm. Das Programm wird ausschließlich für Zwecke des Abgleichs eingesetzt. Der Pseudonymisierungsschlüssel ist von beiden Stellen geheim zu halten.
Zur Durchführung eines erstmaligen Basisabgleichs der bisherigen Screening-Teilnehmerinnen mit dem Krebsregister Saarland übermittelt die Screening-Einheit die zur Generierung der Kontrollnummern notwendigen persönlichen Angaben der Teilnehmerinnen zusammen mit der Screening-Identifikationsnummer und der zuvor nach Absatz 6 erstellten Kommunikationsnummer an die Zentrale Stelle. Die Zentrale Stelle generiert mittels des mit der Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland vereinbarten Pseudonymisierungsschlüssels die dazugehörigen Kontrollnummern und leitet diese mit den entsprechenden Kommunikationsnummern an das Krebsregister Saarland zur Durchführung des Abgleichs weiter. Nach Abschluss dieses Arbeitsgangs sind die persönlichen Angaben in der Zentralen Stelle umgehend zu löschen.
Zusammen mit den Kontrollnummern übermittelt die Zentrale Stelle die nach einem eindeutigen Zufallsverfahren zuvor in der Screening-Einheit erstellten und von dort an sie weitergeleiteten, zu den Kontrollnummern gehörenden Kommunikationsnummern an die Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland. Die Kommunikationsnummern werden eigens für die Durchführung des Datenflusses zwischen den beteiligten Stellen generiert. Sie werden für die Dauer des Abgleichs in der Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland gespeichert und sind nach dessen Abschluss zu löschen.
Die Screening-Einheit übermittelt zeitgleich die erforderlichen Daten zur Person (Staat des Wohnortes, Postleitzahl, Wohnort, Geburtsmonat und Geburtsjahr), die Datumsangaben (Monat und Jahr) der bisher durchgeführten Screening-Untersuchungen und das jeweilige Screening-Ergebnis (Brustkrebs im Screening diagnostiziert Ja oder Nein oder Abbruch der Untersuchung) zusammen mit der Kommunikationsnummer an die Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland. Die übermittelten Daten sind nach Erfüllung der Aufgaben, spätestens jedoch sechs Monate nach Übermittlung durch die Screening-Einheit im Krebsregister Saarland zu löschen. Dies gilt nicht für Teilnehmerinnen, bei denen durch das Screening eine Krebserkrankung oder Krebsvorläufererkrankung festgestellt wurde. Deren Daten dürfen auf Dauer im Krebsregister gespeichert werden.
Die Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland führt für Zwecke der Identifikation von Intervallkarzinomen und der Evaluation der Ergebnisse des Mammographie-Screenings die übermittelten Daten anhand der Kommunikationsnummer zusammen und gleicht diese mit den Kontrollnummern und den Daten zur Person der im Register gespeicherten Erkrankungsfälle ab. Über eine Abfrage bei der Registerstelle wird unter Verwendung der registerinternen laufenden Nummern der Patientinnen und Patienten und Meldungen festgestellt, für welche der Screening-Teilnehmerinnen im Krebsregister Saarland Daten zu einer Brustkrebserkrankung gespeichert sind.
Zur Evaluation der Intervallkarzinome übermittelt die Vertrauensstelle des Krebsregisters Saarland die Kommunikationsnummern, die Identifikation der Screening-Einheit, das Diagnosedatum sowie Daten zum Tumor (Lokalisation, Histologie, Grading, TNM-Stadium) derjenigen Brustkrebsfälle, die nicht im Rahmen des Mammographie-Screenings diagnostiziert wurden, und ob der Fall als Intervallkarzinom klassifiziert wurde, an das zuständige Referenzzentrum. Die Daten werden vor der Übermittlung im Krebsregister Saarland pseudonymisiert, indem außer der Zuordnung zur Kommunikationsnummer die personenbezogenen Daten (Staat des Wohnortes, Postleitzahl, Wohnort, Geburtsmonat, Geburtsjahr) entfernt werden.
Das Krebsregister Saarland übermittelt zusammen mit der Kommunikationsnummer, dem Diagnosedatum und den Daten zum Tumor auch den Namen und die Anschrift des Leistungserbringers an das Referenzzentrum, der ein Intervallkarzinom an das Krebsregister gemeldet und behandelt hat. Das Referenzzentrum leitet den Namen und die Anschrift der meldenden Ärztin oder des meldenden Arztes an die Screening-Einheit Saarland weiter. Für eine weitergehende Bewertung der Intervallkarzinome fordert die Screening-Einheit die diagnostischen Unterlagen einschließlich der Mammographien bei der meldenden Ärztin oder dem meldenden Arzt an und leitet diese in pseudonymisierter Form an das zuständige Referenzzentrum weiter. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind die Angaben zur meldenden Ärztin oder zum meldenden Arzt sowie die Kommunikationsnummer im Referenzzentrum und in der Screening-Einheit zu löschen.
Nach Abschluss der Kategorisierung der Intervallkarzinome (echtes Intervallkarzinom, radiologisch okkult, minimale Anzeichen, falsch negativ, unklassifizierbar) übermittelt das Referenzzentrum zusammen mit der Kommunikationsnummer fallbezogen das Ergebnis der Bewertung an das Krebsregister Saarland. Danach wird im Krebsregister die Kommunikationsnummer gelöscht.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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