Gesetze
Gesetz wird geladen …
Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen im Sinne dieses Gesetzes sind Personen,
denen im Saarland die zuständige Behörde die staatliche Anerkennung erteilt hat oder
die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge staatlich anerkannt sind.