§ 12 TechVerwQualV SLVerordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahnfachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Arbeitsschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft (QualifizierungsVO Technischer Verwaltungsdienst) Vom 4. Januar 2021ÜbergangsvorschriftZitatstelleDirekteinstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes gemäß § 25 Nummer 2 SLVO (Übernahme von Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes mit einem Bachelorabschluss oder…Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahnfachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Arbeitsschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft (QualifizierungsVO Technischer Verwaltungsdienst) Vom 4. Januar 2021
§ 14 AVwQualV SL 2024Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst) Vom 25. Juli 2024*)AußerkrafttretenZitatstelleDirekteinstieg in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes gemäß § 25 Nummer 2 SLVO (Übernahme von Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes mit einem Bachelorabschluss oder…Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahnfachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst) Vom 25. Juli 2024*)
§ 51 SLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO) Vom 27. September 2011*Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach § 25 Nummer 2 und § 33 Nummer 2Zitatstelle…Einrichtung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach § 25 Nummer 2 und § 33 Nummer 2 gelten § 48 und § 46 Absatz 2 entsprechend. 2Dies gilt nicht für Bewerberinnen…Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach § 25 Nummer 2 und § 33 Nummer 2
§ 9 GehBauDQualV SL 2024Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Fachgebiete Hochbau, Bauingenieurwesen (Städtebau und Bauordnungswesen) sowie für vergleichbare Fachgebiete (Qualifizierungsverordnung gehobener Baudienst) Vom 25. Juli 2024*)AußerkrafttretenZitatstelle…gehobenen Dienstes Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Baudienst, gemäß § 25 Nummer 2 SLVO (Übernahme von Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes mit einem Bachelorabschluss oder…Verordnung zur Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, Fachgebiete Hochbau, Bauingenieurwesen (Städtebau und Bauordnungswesen) sowie für vergleichbare Fachgebiete (Qualifizierungsverordnung gehobener Baudienst) Vom 25. Juli 2024*)