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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten nach dem Schutzbereichgesetz und dem Landbeschaffungsgesetz vom 14. Dezember 1999 (SächsGVBl. 2000 S. 1), geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 16. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 487, 489), wird wie folgt geändert:
In § 1 werden das Wort „Festsetzungsbehörden“ durch das Wort „Festsetzungsbehörde“ und die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 werden das Wort „Enteignungsbehörden“ durch das Wort „Enteignungsbehörde“ und die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In den §§ 1 und 2 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten nach dem Schutzbereichgesetz und dem Landbeschaffungsgesetz vom…
In § 2 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 1 werden die Wörter „Die Regierungspräsidien sind“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ und das Wort „Enteignungsbehörden“ durch das Wort…
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 2 Landesdirektion Sachsen“.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen “.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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