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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsische Sozialanerkennungsverordnung – SächsSozAnerkVO) vom 7. Januar 2011 (SächsGVBl. S. 38) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Sport“ gestrichen.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Nr. 2 wird die Angabe „Artikel 110 Abs. 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864, 1883)“ durch die Angabe „Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2714)“ ersetzt.
In Absatz 4 Satz 1 und 2 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ jeweils das Wort „Sachsen“ eingefügt.
Das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat…
In Absatz 1 werden nach dem Wort „Anerkennung“ die Wörter „nach § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Sozialanerkennungsgesetzes“ eingefügt.
In § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a wird die Angabe „§ 1 Abs. 4 Satz 1 SächsSozAnerkG“ durch die Angabe „§ 1 Abs. 5 Satz 1 SächsSozAnerkG“ ersetzt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Der bisherige § 10 wird § 11 und wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.