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§ 8 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Nummer 10 wird wie folgt gefasst: „10. die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen,“.
Absatz 2 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.
Das Sächsische Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 514) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 37 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „§ 82 Abs. 4 oder § 84 Abs. 3 SächsHSFG“ durch die Wörter „§ 82 Absatz 4 oder § 84 Absatz 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes oder § 11 Absatz 1 oder Absatz 2 des Fachhochschule-Meißen-Gesetzes vom 22. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 498), in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
In Satz 3 wird die Angabe „§ 82 Abs. 4 oder § 84 Abs. 3 SächsHSFG“ durch die Wörter „§ 82 Absatz 4 oder § 84 Absatz 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes oder § 11 Absatz 1 oder Absatz 2 des Fachhochschule-Meißen-Gesetzes“ ersetzt.
In § 26 Absatz 3 Nummer 2, § 34 Absatz 2, § 38 Absatz 3 und § 40 Absatz 1 werden jeweils die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“ ersetzt.
In § 62 Satz 1 werden die Wörter „Gesetzes über die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (FHSVG) vom 17. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 568, 576), in der geltenden Fassung,“ durch die Wörter „Fachhochschule-Meißen-Gesetzes“ ersetzt.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In der Besoldungsgruppe A 15 werden die Wörter „Kanzler der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „Kanzler der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“ ersetzt.
In der Besoldungsgruppe A 16 werden die Wörter „Leitender Regierungsdirektor – als Leiter des Fortbildungszentrums des Freistaates Sachsen bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen –“ durch die Wörter „Leitender Regierungsdirektor – als Leiter des Fortbildungszentrums des Freistaates Sachsen bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen –“ ersetzt.
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