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Das Sächsische Versammlungsgesetz vom 25. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 54), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 17 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „zuständige Behörde“ durch die Wörter „zuständige Polizeidienststelle“ ersetzt.
In § 18 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „polizeilicher Genehmigung“ durch die Wörter „polizeibehördlicher Genehmigung“ ersetzt.
§ 32 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. Maßnahmen auf Grund des Sächsischen Polizeibehördengesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 389), in der jeweils geltenden Fassung, die der Durchsetzung versammlungsrechtlicher Vorschriften oder Anordnungen dienen.“
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
Folgende Nummer 6 wird angefügt:
„6. die Fertigung von Bild- und Tonaufnahmen nach § 20 Absatz 1 und von Übersichtsbildübertragungen nach § 20 Absatz 2.“
In Absatz 3 wird die Angabe „§ 60 Abs. 2 SächsPolG“ durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358), in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
Folgender Abschnitt 6 wird angefügt: „Abschnitt 6 Befugnisse zur Datenverarbeitung § 34 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Versammlungsbehörden gilt § 40 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Polizeivollzugsdienst zur Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz gilt § 53 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes.“
§ 12 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.“
In § 37 Abs. 1 Satz 1 wird vor dem Wort „Versammlungsgesetz“ das Wort „Sächsischen“ eingefügt.
In Nummer 4 werden nach der Angabe „(§ 36 Abs. 1)“ die Wörter „oder im Sinne des § 27 des Versammlungsgesetzes“ eingefügt.
Im Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Sächsische“ durch die Wörter „der Sächsischen“ ersetzt.
§ 39 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.