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Die Sächsische Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99) wird wie folgt geändert:
§ 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Wahlrecht Die Bürger des Landkreises sind im Rahmen der Gesetze zu den Kreiswahlen wahlberechtigt und haben das Stimmrecht in Kreisangelegenheiten. Hiervon ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht und Stimmrecht nicht besitzt.“
In § 27 Absatz 2 Nummer 1 wird das Wort „Absatz“ durch das Wort „Satz“ ersetzt.
in §§ 23, 47 Abs. 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 jeweils die Angabe „und der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigten“ und
§ 58 wird wie folgt gefasst:
§ 68 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7 und die Angabe „Absätze 4 und 5“ durch die Angabe „Absätze 5 und 6“ ersetzt.
In Absatz 3 wird die Angabe „Satz 2“ gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.