Art. 6 Nr. 2 SN-17910Gesetz zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen
Lehrkräfte ab der Besoldungsgruppe A 13 30,27 EUR.“
Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 SN-17910Gesetz zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen
Hauptausbildungsleiter 240 Euro,
Art. 1 Nr. 1 SN-2864Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In Absatz 1 Nr. 3 wird die Angabe „278,50 DM“ durch die Angabe „142,39 EUR“ ersetzt.
Art. 1 Satz 2 Nr. 3 SN-17392Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Oberschulen, für das Lehramt Sonderpädagogik, für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das Lehramt an…
Art. 1 Abs. 1 SN-17361Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses vom 18. Mai 2002 (SächsGVBl.…