Art. 11 SN-3629Zweites Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts
In § 61 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) vom 18. Oktober 1993 (SächsGVBl. S. 937), das zuletzt…
Art. 2 SN-3629Zweites Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts
In § 4 Satz 2 des Gesetzes zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen des Sächsischen Landtages (Fraktionsrechtsstellungsgesetz) vom 24. August 1998…
Art. 9 SN-3629Zweites Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts
In § 19 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), die durch § 73…
Art. 10 Nr. 1 SN-3629Zweites Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts
In § 16 Abs. 3 wird die Angabe „1 000 DM“ durch die Angabe „500 EUR“ ersetzt.
Art. 6 Nr. 2 SN-3629Zweites Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts
In Satz 3 wird die Angabe „1 900 DM“ durch die Angabe „971,45 EUR“ ersetzt.