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Die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 1997 (SächsGVBl. S. 105), wird wie folgt geändert:
In § 16 Abs. 3 wird die Angabe „1 000 DM“ durch die Angabe „500 EUR“ ersetzt.
In § 17 Abs. 4 wird die Angabe „1 000 DM“ durch die Angabe „500 EUR“ ersetzt.
In § 20 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „15“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
In § 64 Satz 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes…
Die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Mai 2005…
In § 4 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „ihre bisherigen“ durch die Wörter „den gesetzlich bestimmten“ ersetzt.
In Satz 3 wird die Angabe „§§ 104 bis 107“ durch die Angabe „§§ 104 bis 106“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.