Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Genehmigungsbehörde kann für die betriebsfertige Herstellung der Seilbahn und die Eröffnung des Betriebes eine Frist setzen.
Die Eröffnung des Betriebes bedarf der Erlaubnis durch die Aufsichtsbehörde. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
bei der Abnahme durch anerkannte Sachverständige oder zugelassene Stellen festgestellt ist, dass die Sicherheit der Anlage gewährleistet ist,
die Nebenbestimmungen der Genehmigung sowie des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung erfüllt sind,
ein Betriebsleiter und mindestens ein Stellvertreter bestellt und bestätigt sind,
der Unternehmer ausreichend versichert ist.
Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Der Betrieb einer Seilbahn darf erst eröffnet werden, wenn die Aufsichtsbehörde der Eröffnung zugestimmt hat.
Die Mitgliedstaaten ergreifen in Einklang mit Artikel 9 alle geeigneten Maßnahmen, um die Verfahren festzulegen, mit denen gewährleistet wird, dass Seilbahnen…
Die Aufsichtsbehörde kann sich die Zustimmung zur Betriebseröffnung vorbehalten.
Für Seilbahnen, deren Bau oder Änderung bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes genehmigt, mit deren Bau oder Änderung jedoch noch nicht begonnen worden ist…
den Vorbehalt der Zustimmung zur Betriebseröffnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.