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Die für den Raum Halle-Leipzig zuständigen Träger der Regionalplanung arbeiten bei der Regionalplanung zusammen, soweit diese die Entwicklung im benachbarten Raum des anderen Landes beeinflussen kann.
Hierzu sollen die Träger der Regionalplanung
sich regelmäßig über den jeweiligen Stand ihrer Regionalplanung unterrichten,
zur Erarbeitung gemeinsamer Planungsgrundlagen und Abstimmung der Regionalplanung nach Maßgabe der Artikel 6 bis 8 zusammenwirken.
zur Erarbeitung gemeinsamer Planungsgrundlagen und Abstimmung der Regionalplanung zusammenwirken.
Die Träger der Regionalplanung bilden zur länderübergreifenden Zusammenarbeit nach Maßgabe der Artikel 7 und 8 eine Arbeitsgemeinschaft. Darüber hinaus können…
Die Arbeitsgemeinschaft hat sich im Rahmen der Aufstellung und Fortschreibung der (Teil-) Regionalpläne und regionalen Raumordnungspläne im grenznahen Raum…
Kann keine Übereinstimmung zwischen den Trägern der Regionalplanung erzielt werden, entscheidet die zuständige oberste Landesplanungsbehörde im Benehmen mit der…
Die Arbeitsgemeinschaft gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörden der vertragschließenden Länder bedarf.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.