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Die Träger der Regionalplanung bilden zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine Arbeitsgemeinschaft.
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in jeweils gleicher Zahl:
Vertreter der für den Raum Halle zuständigen oberen Landesplanungsbehörden und die Landräte und Oberbürgermeister in diesem Raum,
Vertreter des zuständigen Trägers der Regionalplanung aus dem Raum Leipzig, darunter die Landräte und Oberbürgermeister in diesem Raum.
Die Bildung der Arbeitsgemeinschaft ist den obersten Landesplanungsbehörden der vertragschließenden Länder anzuzeigen.
Die Träger der Regionalplanung bilden zur länderübergreifenden Zusammenarbeit nach Maßgabe der Artikel 7 und 8 eine Arbeitsgemeinschaft. Darüber hinaus können…
Die Träger der Regionalplanung können insbesondere
Die Arbeitsgemeinschaft hat sich im Rahmen der Aufstellung und Fortschreibung der (Teil-) Regionalpläne und regionalen Raumordnungspläne im grenznahen Raum…
Die Arbeitsgemeinschaft gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörden der vertragschließenden Länder bedarf.
Die vertragschließenden Länder verpflichten sich, (Teil-)Regionalpläne und Regionale Entwicklungsprogramme im Raum Halle-Leipzig nur nach gegenseitiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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