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Das zahlungsbezogene Ergebnis ist der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der um Tilgungserstattungen bereinigten Tilgung der Kredite für Investitionen und ohne Einzahlungen oder Auszahlungen von Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Entlastungsfonds, abzüglich der Erwirtschaftung der zur Tilgung der strukturellen Liquiditätskredite nach § 4 und § 5 Absatz 1 Satz 3 erforderlichen Mittel, abzüglich der Erwirtschaftung der Mittel zur vorgeschriebenen Rückführung von Fehlbeträgen, zuzüglich der aus Vorjahren übertragenen Überschüsse.