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Ist ein Institut nach § 7 Abs. 1 nicht bestimmt worden, so findet § 8 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß der Antrag bei der Oberfinanzdirektion Saarbrücken zu stellen ist.
Die Leistung nach § 5 des Gesetzes wird in den Fällen des § 1 Abs. 1 nur auf Antrag gewährt. Über die Anträge entscheidet die Oberfinanzdirektion Saarbrücken.
Anträge nach Absatz 1 sind von der für den gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers/der Antragstellerin zuständigen Gemeinde entgegenzunehmen. Kreisangehörige…
Das Verfahren kann auch über den Einheitlichen Ansprechpartner nach dem Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland vom 10. Februar 2010…
Der Antrag auf Anerkennung ist an das für die angestrebte Laufbahn zuständige Ministerium oder an die von ihm bestimmte Stelle seines Geschäftsbereichs oder an…
Die Anerkennung wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Oberbergamt des Saarlandes zu stellen. Das Verfahren nach § 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.