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Der Wahlvorstand teilt der Vertretung des Trägers der Sparkasse unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach der Wahl der Personalversammlung, die Vorschlagsliste schriftlich oder elektronisch mit. In der Vorschlagsliste sind die vorgeschlagenen Personen nach Stimmzahlen zu ordnen und diese hinter den Namen anzugeben.
Der Wahlvorstand teilt dem Rat und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach der Wahl den Vorschlag nach § 114…
Der Betriebswahlvorstand teilt der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach der Wahl den Vorschlag nach § 108a der…
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers der Sparkasse, bei Zweckverbandssparkassen die Verbandsvorsteherin oder der…
Die Wahlvorschläge sind innerhalb von drei Wochen nach dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. Den Wahlvorschlägen sind die…
Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Die Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen…
Nach Ablauf der in § 7 und § 10 Absatz 1 genannten Fristen, spätestens jedoch eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe, gibt der Wahlvorstand die als gültig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.