§ 14 Abs. 1 SPolLVOZulassung zur Ausbildung
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kann Beamtinnen und Beamte im Laufbahnabschnitt des mittleren Polizeivollzugsdienstes zur Ausbildung für den…
§ 4 Abs. 1 SPolLVOBefähigung
Die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes und die Referendarinnen und Referendare des höheren Polizeivollzugsdienstes…
§ 3 Abs. 3 APO g. D. Pol.Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (APO g. D. Pol.) Vom 13. September 2024
Die Befähigung für den Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes wird durch die vorgeschriebene Ausbildung und durch Bestehen der Laufbahnprüfung…
§ 20 Abs. 1 SPolLVOZulassung zur Ausbildung
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kann Beamtinnen und Beamte im Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes zur Ausbildung für den…
§ 15 Abs. 2 SPolLVOAusbildung und Kommissarprüfung
Die Ausbildung erfolgt an der Fachhochschule für Verwaltung in Form eines Studiengangs, der den Beamtinnen und Beamten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und…