§ 1 TechVerwQualV SL
Geltungsbereich
§ 1 TechVerwQualV SL
Diese Verordnung regelt die Durchführung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach der Saarländischen Laufbahnverordnung für die Bediensteten des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Sie gilt für die Laufbahnfachrichtung Technischer Verwaltungsdienst in den Fachgebieten
1.
Arbeitsschutz
2.
Immissionsschutz
3.
Wasserwirtschaft
4.
Abfallwirtschaft.