§ 4 TechVerwQualV SL
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen vermitteln die erforderlichen Grund- und Fachkenntnisse für die jeweiligen Ämter der Laufbahn des Technischen Verwaltungsdienstes.
Der jeweilige Mindestbedarf an Qualifizierung wird nach Lehrgangs- und Studieninhalten sowie nach den zu fordernden Leistungsnachweisen durch das als Anlage zu dieser Verordnung beigefügte Konzept für berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen (Qualifizierungskonzept) bestimmt. Über weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen entscheidet die oberste Dienstbehörde.
Einzelheiten zu der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Leistungskontrollen legen die Träger der Qualifizierungsmaßnahmen im jeweiligen Lehrgangs- und Studienplan oder in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung fest.