§ 6 TechVerwQualV SL
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach § 25 der Saarländischen Laufbahnverordnung vom 27. September 2011 (Amtsbl. I S. 312), in der jeweils geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 778), werden nach dem Qualifizierungskonzept durchgeführt und richten sich nach den von der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes angebotenen Modulen. Sie umfassen 150 Unterrichtsstunden, verteilt auf einen Zeitraum von einem Jahr. Im Zeitraum der Belegung der durch das Qualifizierungskonzept vorgesehenen Module ist eine Klausur zu 120 Minuten zu fertigen. Daneben sind die jeweiligen fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen bezogen auf das jeweilige Fachgebiet nach Teil B des Qualifizierungskonzeptes zu absolvieren.