§ 2 TechVerwQualV SL
Ingenieur- oder naturwissenschaftliche Bachelorabschlüsse eröffnen den Zugang zum gehobenen technischen Dienst und ingenieur- oder naturwissenschaftliche Masterabschlüsse den Zugang zum höheren technischen Dienst.
Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien.
Einem Masterabschluss gleichwertig sind an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen erworbene Diplom- und Magisterabschlüsse. Von den in einem System gestufter Diplomabschlüsse erwerbbaren Abschlüssen „Diplom I“ und „Diplom II“ ist nur das „Diplom II“ gleichwertig mit einem Masterabschluss. Das „Diplom I“ dagegen ist aufgrund der kürzeren Regelstudiendauer nicht gleichwertig mit einem Master-, sondern mit einem Bachelorabschluss.