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Beamtinnen oder Beamte des mittleren eichtechnischen Dienstes können nach einer mindestens dreijährigen Dienstzeit in die Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes aufsteigen, wenn sie
nach ihrer Eignung, Leistung und Befähigung hierfür in besonderer Weise in Betracht kommen,
mit Erfolg an einer mindestens dreiwöchigen Schulung in Grundlagenfächern bei der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM) (Vorbereitungslehrgang) teilgenommen haben und
Die Dienstzeit von drei Jahren (Absatz 1) rechnet von der Beendigung der Probezeit in der Laufbahn des mittleren eichtechnischen Dienstes. Sie kann bei Beamtinnen und Beamten, welche die Laufbahnprüfung mindestens mit „gut“ bestanden haben, um ein Jahr gekürzt werden.
Über die Zulassung zum Aufstieg entscheidet der LBME NRW im Einvernehmen mit der obersten Dienstbehörde.
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes können unbeschadet des § 35 SLVO zum Aufstieg in die Laufbahn des höheren…
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des mittleren eichtechnischen Dienstes können zur Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes zugelassen werden, wenn sie
Über die Zulassung zum Aufstieg entscheidet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der Gesellschaft unter…
Die Anerkennung der Befähigung sowie das Anerkennungsverfahren für die Laufbahn des mittleren und gehobenen eichtechnischen Dienstes regelt sich nach den…
Die Zulassung zum Aufstieg setzt voraus, dass ein dienstliches Interesse vorhanden ist und Dienstposten im höheren Dienst zur Verfügung stehen, auf denen die…
Beamtinnen und Beamte in der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt des Verwaltungsdienstes, des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.