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Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden in die Aufgaben der Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes eingeführt. Die Einführungszeit entspricht der Ausbildung für den gehobenen eichtechnischen Dienst und dauert ein Jahr. Verfügt die Beamtin oder der Beamte nicht über ein für die angestrebte Laufbahn erforderliches Abschlusszeugnis verlängert sich die Einführungszeit um ein Jahr.
Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes werden in die Aufgaben des gehobenen eichtechnischen Dienstes eingeführt. Die…
Im gehobenen eichtechnischen Dienst dauert der Vorbereitungsdienst drei Jahre. Studienzeiten von zwei Jahren, die zum Erwerb der in der Laufbahn geforderten…
Die Beamtinnen und Beamten werden in die höhere Laufbahn eingeführt, indem sie Aufgaben dieser Laufbahn wahrnehmen. Die Einführungszeit dauert Die Gesellschaft…
Die Einführungszeit der zur Laufbahn des gehobenen Dienstes zugelassenen Beamten dauert drei Jahre; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Sie kann nach Maßgabe…
Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. Die Einführungszeit dauert drei Jahre. Sie kann in…
Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt. Die Einführungszeit dauert drei Jahre. Sie kann…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.