VergStatVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 2 VergStatVO(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2) Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen AuftraggeberVerordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen Anlage 1Anlage 3 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 682 - 685)