VergStatVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 4 VergStatVO(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4) Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen SektorenauftraggeberVerordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen Anlage 3Anlage 5 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 690 - 693)