Erwägungsgrund 3 31985R3703
Um zu einer verbesserten Qualität der aufgrund des Stichprobensystems eingeteilten Fische beizutragen und die Vermarktung von Fischen unzureichender Frischegrade zu vermeiden, müssen die betreffenden Mitgliedstaaten ein Überwachungssystem errichten, zu dem unter anderem die Kontrolle der technischen Einrichtungen für die Haltbarmachung auf den Fischereifahrzeugen gehört, die die betreffenden Fische anlanden.