Erwägungsgrund 9 31996R1107
Die Eintragung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geographischer Angaben beinhaltet keine Freistellung von der Verpflichtung, die die Agrarerzeugnisse und Lebensmittel betreffenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
Die Eintragung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geographischer Angaben beinhaltet keine Freistellung von der Verpflichtung, die die Agrarerzeugnisse und Lebensmittel betreffenden Rechtsvorschriften einzuhalten.