Verordnung (EG) Nr. 1420/1999 des Rates vom 29. April 1999 zur Festlegung gemeinsamer Regeln und Verfahren für die Verbringung bestimmter Arten von Abfällen in bestimmte nicht der OECD angehörende Länder
Es muß eindeutig festgelegt werden, daß diese Abfälle nicht unter die vorliegende Verordnung fallen.
Erwägungsgrund 11 31999R1420
Erwägungsgrund 11 31999R1420Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen