Verordnung (EG) Nr. 1420/1999 des Rates vom 29. April 1999 zur Festlegung gemeinsamer Regeln und Verfahren für die Verbringung bestimmter Arten von Abfällen in bestimmte nicht der OECD angehörende Länder
Die mit dieser Verordnung eingeführten Regelungen sollten von der Kommission regelmäßig überprüft werden —
Erwägungsgrund 12 31999R1420
Erwägungsgrund 12 31999R1420Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen