Erwägungsgrund 7 31999R1420
Es besteht die Möglichkeit, daß Länder, die geantwortet haben, daß sie einige oder sämtliche Arten von Abfällen des Anhangs II nicht wünschen, oder die nicht geantwortet haben, ihren Standpunkt ändern bzw. noch antworten werden; es muß daher im Rahmen eines Ausschußverfahrens ein Mechanismus zur Änderung dieser Verordnung bestehen.