Art. 17 32001R1035
Die Einfuhr oder Ausfuhr von Dissostichus spp. wird untersagt, wenn der betreffenden Partie kein Fangdokument beigefügt ist.
Die Einfuhr oder Ausfuhr von Dissostichus spp. wird untersagt, wenn der betreffenden Partie kein Fangdokument beigefügt ist.