Erwägungsgrund 1 32001R1936
Die Gemeinschaft ist seit dem 14. November 1997 Vertragspartei der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik, nachstehend „ICCAT-Konvention“ genannt.
Die Gemeinschaft ist seit dem 14. November 1997 Vertragspartei der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik, nachstehend „ICCAT-Konvention“ genannt.