Erwägungsgrund 8 32001R1936
Die Gemeinschaft hat im östlichen Pazifik Fischereiinteressen und hat Verfahrensschritte eingeleitet, um der Interamerikanischen Kommission für tropischen Thunfisch, nachstehend „IATTC“ genannt, beizutreten. In Erwartung des Beitritts und angesichts der Verpflichtung zur Zusammenarbeit nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen sollte die Gemeinschaft die von der IATTC verabschiedeten Kontrollmaßnahmen anwenden.