Erwägungsgrund 12 32001R1936
Die für die Durchführung dieser Verordnung notwendigen Maßnahmen sollten in Übereinstimmung mit dem Beschluss 1999/486/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse erlassen werden —