Erwägungsgrund 6 32001R1936
Die Gemeinschaft hat das Übereinkommen zur Einsetzung der Thunfischkommission für den Indischen Ozean, nachstehend „IOTC“ genannt, genehmigt. Dieses Übereinkommen setzt einen angemessenen Rahmen für die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit, um die Thunfischbestände und verwandte Arten im Indischen Ozean zu erhalten und rationell zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde die IOTC eingesetzt, die für alle Vertragsparteien verbindliche Empfehlungen zur Bestandserhaltung und -bewirtschaftung im Zuständigkeitsbereich der IOTC abgibt. Die Gemeinschaft sollte die von der IOTC verabschiedeten Kontrollmaßnahmen anwenden.