Erwägungsgrund 3 32001R1936
Die ICCAT hat mehrere Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen empfohlen, insbesondere für die Zusammenstellung und Übermittlung von statistischen Daten, die Inspektion im Hafen, die Überwachung der Schiffe via Satellit, die Beobachtung der Schiffe und der Umladungen, die Kontrolle der Schiffe von Nicht-Vertragsparteien und staatenloser Schiffe. Diese Empfehlungen sind nunmehr für die Gemeinschaft verbindlich und folglich anzuwenden.