Erwägungsgrund 6 32001R0257
Der Europäische Rat erklärte auf seiner Tagung in Helsinki vom 10. und 11. Dezember 1999, dass die Türkei ein beitrittswilliges Land ist, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll.