Art. 1a 32001R0747
Aussetzung der Zollkontingente der Union und der Referenzmengen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen
Die Anwendung der in Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 festgesetzten Zollkontingente und Referenzmengen für Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen wird ab dem 1. Januar 2012 vorübergehend für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgesetzt.Abhängig von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Westjordanlands und im Gazastreifens kann jedoch spätestens ein Jahr vor Ablauf des Zehnjahreszeitraums eine mögliche Verlängerung um einen zusätzlichen Zeitraum in Betracht gezogen werden, wie dies in dem mit dem Beschluss 2011/824/EU des RatesABl. L 328 vom 10.12.2011, S. 2 . genehmigten Abkommen in Form eines Briefwechsels vorgesehen ist.