Erwägungsgrund 11 32004R0866
Die Kommission sollte darüber hinaus ermächtigt werden, die Anhänge I und II dieser Verordnung zu ändern, damit sie auf Änderungen reagieren kann, die möglicherweise eintreten und ein sofortiges Handeln erfordern —
Die Kommission sollte darüber hinaus ermächtigt werden, die Anhänge I und II dieser Verordnung zu ändern, damit sie auf Änderungen reagieren kann, die möglicherweise eintreten und ein sofortiges Handeln erfordern —