Erwägungsgrund 8 32004R1993
Am 4. Dezember 1998 wurde in Portugal die Verwendung des spezifizierten Risikomaterials in Lebens- und Futtermitteln verboten. Dieses Verbot wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 verlängert.
Am 4. Dezember 1998 wurde in Portugal die Verwendung des spezifizierten Risikomaterials in Lebens- und Futtermitteln verboten. Dieses Verbot wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 verlängert.