Erwägungsgrund 10 32004R1993
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht Maßnahmen für sämtliche sich aus allen TSE beim Tier ergebenden Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier vor, welche zudem die gesamte Herstellungskette und das Inverkehrbringen von lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs abdecken. Insbesondere legt sie auf Gemeinschaftsebene Vorschriften für die systematische BSE-Überwachung, die Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial und für Verbote bezüglich der Tierernährung fest.