Erwägungsgrund 16 32004R1993
Zwecks Harmonisierung des Handels sollten die Altersgrenze für die Entfernung von Rinderwirbelsäulen und die Liste der in den anderen Mitgliedstaaten geltenden spezifizierten Risikomaterialien auch in Portugal gelten. Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte daher entsprechend geändert werden.