Erwägungsgrund 3 32004R1993
Auf seiner Generalversammlung im Mai 2003 änderte das Internationale Tierseuchenamt das BSE-Kapitel des Tiergesundheitskodex und modifizierte die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Ländern mit mäßigem und solchen mit hohem Risiko. Die Grenze ist nun für Länder mit aktiver Überwachung auf eine BSE-Inzidenzrate festgesetzt, die für die vergangenen 12 Monate 200 Fälle je Million Tiere in einer mehr als 24 Monate alten Rinderpopulation beträgt.