Erwägungsgrund 15 32004R1993
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gilt die Wirbelsäule von mehr als 12 Monate alten Rindern als spezifisches Risikomaterial. Für Portugal gilt eine Ausnahmeregelung, nach der die Verwendung von Wirbelsäulen von weniger als 30 Monate alten Rindern erlaubt ist. Darüber hinaus enthält die genannte Verordnung eine erweiterte Liste von spezifiziertem Risikomaterial für Portugal.