Erwägungsgrund 12 32004R1993
Ein Inspektionsbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramtes im Februar 2004 hat ergeben, dass Portugal alle nötigen Maßnahmen getroffen hat und allen Empfehlungen in zufriedenstellender Weise nachgekommen ist, was die Umsetzung der in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz vor BSE betrifft, insbesondere im Zusammenhang mit der BSE-Überwachung, der Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial und dem Verfütterungsverbot.