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Alle Vertragsparteien, die im Übereinkommensbereich Krill fischen wollen, teilen dem Sekretariat diese Absicht mindestens vier Monate vor der ordentlichen Jahrestagung der CCAMLR unmittelbar vor der Fangsaison, in der sie die Fischerei ausüben wollen, mit.
Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, in der Fangsaison 2021-2022 im CCAMLR-Übereinkommensbereich Antarktischen Krill ( Euphausia superba ) zu befischen, teilen…
Ein Mitgliedstaat, der im CCAMLR-Übereinkommensbereich Antarktischen Krill befischen will, teilt seine entsprechende Absicht nur für fangberechtigte Schiffe…
Für die Zwecke des Artikels 5a der Verordnung (EG) Nr. 601/2004 teilen die Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, im Zeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 30.…
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, im CCAMLR-Übereinkommensbereich Antarktischen Krill zu befischen, so teilt er dies der Kommission nur für fangberechtigte…
Folgender Artikel wird eingefügt: Ankündigung beabsichtigter Krill-Fischerei Alle Vertragsparteien, die im Übereinkommensbereich Krill fischen wollen, teilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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