Art. 34 32005R0111
Die Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 wird mit Wirkung vom 18. August 2005 aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Die Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 wird mit Wirkung vom 18. August 2005 aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.