Erwägungsgrund 13 32005R0117
Es ist wünschenswert, dass diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt, damit die Daten baldmöglichst erhoben werden können —
Es ist wünschenswert, dass diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt, damit die Daten baldmöglichst erhoben werden können —